Änderung bei der Honorarausfallszahlung im Krankheitsfall

Von | 8. März 2022

Die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung informiert:

Liebe Kolleg*innen, wir informieren euch heute über eine wichtige Änderung bei der Honorarausfallszahlung im Krankheitsfall.

Die Senatsverwaltung für Bildung kommt laut Scheiben vom 1. 3. 2022 (siehe Anhang) zu einer neuen Rechtsauffassung, die konträr zur alten ist.

Bisher gab es bei Krankheit nach den Karenztagen 80% des vereinbarten Honorars, und wenn statt einer Vertretung die Kursleitung selbst die ausgefallenen Kurstermine nachholte, wurde ihr dafür 100% des Honorars gezahlt.

Nun vertritt die Senatsverwaltung für Bildung die Auffassung, dass die Kursleitungen nur noch 20% des vereinbarten Honorars für selbst nachgeholte Kurstermine bekommen sollen, weil ja schon 80% als Ausfallhonorar wegen Krankheit gezahlt werden.

Die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung ist entsetzt über diese neue Rechtsauffassung, die ja de facto eine Aushebelung der Honorarausfallszahlung im Krankheitsfall bedeutet.

Wir bereiten deshalb gerade ein Protestschreiben an die Senatsverwaltung für Bildung vor und werden euch in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Ein Gedanke zu „Änderung bei der Honorarausfallszahlung im Krankheitsfall

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