Maximale Zahl der Unterrichtseinheiten in den Integrationskursen

Von | 19. Mai 2025

Im Trägerrundschreiben vom BAMF vom 28.2.25 wird festgelegt, dass in den Integrations- und Berufssprachkursen 29 Unterrichtseinheiten bei einer 40-stündigen Vollzeitstelle zu leisten sind. Das BAMF hat die  Arbeitsgruppe „Maximum wöchentlicher Unterrichtseinheiten für festangestellte Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen“ eingerichtet mit der Aufgabe darüber beraten, in welchem Verhältnis die Zahl der
Unterrichtsstunden in Integrations- und Berufssprachkursen zur
regelmäßigen Wochenarbeitszeit stehen sollte.
Ziel war es, die sogenannten „Zusammenhangstätigkeiten“ angestellter
Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtstätigkeit konkret zu beschreiben und
den Zeitbedarf zu schätzen.
Das Ergebnis ist, dass  bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche nicht
mehr als 29 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten geleistet werden dürfen.

Die Gewerkschaften, die in der Kommission vertreten waren, forderten 25 UE, aber das Ergebnis wird als Schritt in der richtige Richtung bewertet. 

Das Bündnis Daf-Daz-Lehrkräfte gibt Ratschläge für den Fall, dass die Träger die maximale Zahl der UE nicht einhalten.