- Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigtDas Landesarbeitsgericht Köln erkennt Honorarlehrkraft in Integrationskursen als „arbeitnehmerähnliche Person“ an. Damit hat sie Recht auf bezahlten Urlaub. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 15. April 2025 entschieden (Az. 7 SLa 511/24). Die Richter erkannten einer Lehrkraft aus Nordrhein-Westfalen den Status als „arbeitnehmerähnliche Person“ zu. Mit dieser Entscheidung bestätigt das LAG Köln ein wegweisendes Urteil aus ...
- Große ver.di-Befragung zur Guten Arbeit in der Weiterbildung
Am 17. Juni startete die große ver.di-Befragung zur Guten Arbeit in der Weiterbildung – für alle, die in der Branche tätig sind: ob selbstständig oder abhängig beschäftigt.
Hier geht’s zur Befragung!
Die Befragung basiert auf dem bewährten DGB-Index Gute Arbeit, einem wissenschaftlich fundierten Instrument zur Erfassung von Arbeitsqualität. Damit wird eine differenzierte, faktenbasierte Bewertung der Arbeitsbedingungen möglich – aus Sicht derer, die täglich Bildungsarbeit leisten.
- Auswirkung des Herrenbergurteils auf die Berliner BildungslandschaftDas Haus der Selbstständigen lädt zur Veranstaltung am 17. Juni 2025 um 15:00 bis 18:00 Uhr, im CCG, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin (im Salon), über die Auswirkung des Herrenbergurteils auf die Berliner Bildungslandschaft ein: https://hausderselbststaendigen.info/auswirkung-des-herrenbergurteils-auf-die-berliner-bildungslandschaft-einladung-zur-veranstaltung-am-17-juni/Um Anmeldung wird gebeten.
- Maximale Zahl der Unterrichtseinheiten in den Integrationskursen
Im Trägerrundschreiben vom BAMF vom 28.2.25 wird festgelegt, dass in den Integrations- und Berufssprachkursen 29 Unterrichtseinheiten bei einer 40-stündigen Vollzeitstelle zu leisten sind.
- Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht für Honorarlehrkräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen beschlossen. Diese Regelung bleibt bis Ende 2026 in Kraft: In dieser Zeit können Lehrkräfte, die einen Honorarvertrag abgeschlossen haben, als Selbständige weiterbeschäftigt werden, auch wenn bei einer Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) herauskommt, dass sie scheinselbständig seien.
- Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die Gelder für IK und BSK teilweise bewilligtDer Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 30.1.25 circa 262 Mio. Euro für die Integrationskurse (IK) in der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben. Eigentlich hatte das Bundesministerium des Inneren circa 560 Mio. beantragt, aber es kam nur dieser Kompromiss zustande. Somit sind die IK für das 1. Halbjahr 2025 gesichert. Die Hoffnung ist, dass der neue Bundestag im ...
- Eine Studie über die positive Wirkung der Integrationskurse
Auf Deutschlandfunk (Campus und Karriere) ist ein Beitrag zu hören, in dem eine neue Studie vorgestellt wird, die die Qualität und die Wichtigkeit von Integrationskursen hervorhebt: https://www.deutschlandfunk.de
/beschaeftigungsquote-gefluech teter-integrationskurse- helfen-werden-aber-gekuerzt- 100.html
Siehe die Minuten: 18:30-21. - Positionspapier zur Aktuellen Entwicklung zu den Berufssprachkursen
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat ver.di (u.a. mit der GEW, dem DaF/DaZ-Bündnis und dem DVV / Deutsche Volkshochschul-Verband) heute (17.01.2025) ein Positionspapier zur aktuellen Situation der Berufssprachkurse veröffentlicht. Anlass ist die weiterhin geplante drastische Kürzung der Mittel für Berufssprachkurse im Bundeshaushalt 2025.
- Änderungen in den Integrationskursen und BerufssprachkursenIn den letzten Trägerrundschreiben des BAMF zu Integrationskursen IK (mit Anlage) und Berufssprachkursen BSK sind schwerwiegende Änderungen enthalten. Darin gibt es angesichts der zeitweiligen Unsicherheiten bzgl. der Finanzierung erfreuliche und leider auch schlechte Nachrichten.
- Mehr Honorar ab August 2025 – aber keine Inflationsausgleichsprämie
Diese beiden Nachrichten erhielt die Berliner VHS-Dozent:innen-Vertretung im Gespräch mit der Senatsbildungsverwaltung am 12.12.2024
1. Honorar-Erhöhung
Ab dem 01.08.2025 erhalten Berliner VHS-Sprachdozent:innen und andere Kursleitende in der Honorargruppe 1.2 – 42,95 € pro UE – plus Zuschläge für Arbeitnehmerähnliche.(Derzeit 41 €). Das entspricht laut Bildungsverwaltung des Senats einer Erhöhung von 4,76 Prozent. Die prozentuale Erhöhung gilt entsprechend auch für andere VHS-Honorargruppen.