Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigt
Das Landesarbeitsgericht Köln erkennt Honorarlehrkraft in Integrationskursen als „arbeitnehmerähnliche Person“ an. Damit hat sie Recht auf bezahlten Urlaub. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 15. April 2025 entschieden (Az. 7 SLa 511/24). Die Richter erkannten einer Lehrkraft aus Nordrhein-Westfalen den Status als „arbeitnehmerähnliche Person“ zu. Mit dieser Entscheidung bestätigt das LAG Köln ein wegweisendes… Weiterlesen »