Änderungen in den Integrationskursen und Berufssprachkursen

Von | 19. Dezember 2024
In den letzten Trägerrundschreiben des BAMF zu Integrationskursen IK (mit Anlage) und Berufssprachkursen BSK sind schwerwiegende Änderungen enthalten. Darin gibt es angesichts der zeitweiligen Unsicherheiten bzgl. der Finanzierung erfreuliche und leider auch schlechte Nachrichten.

IKs: 

1. Wie das Bundesminsterium des Innern BMI bereits mitteilte, ist die Finanzierung der IKs für 2025 gesichert – sicherlich eine gute Nachricht.

2. Mit der nun beschlossenen Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) treten einige Änderungen ab (Januar bzw. Mai) 2025 in Kraft; die für uns Dozent:innen und die Teilnehmenden wesentlich sind:

  • Konzentration des IK-Angebots auf Allgemeine Integrationskurse, Zweitschriftlernendenkurse, Integrationskurse mit Alphabetisierung und sozialpädagogische Bedarfe (neu)
  • Wegfall von 300 UE für Wiederholung (außer Alpha)
  • Reduktion des Anspruchs auf Fahrtkosten

BSKs:

  • Nach bisheriger Unklarheit gibt es die Zusage, die Basis-Kurs BSK Niveau B2 sowie die fogenden berufsbezogenen BSK weiter zu finanzieren: Job-BSK, Azubi-BSK, BSK für frühpädagogische Berufe und BSK nach §13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöV („Anerkennungs-BSK“)- dies eine gute Nachricht für viele Kolleg:innen, die dort bisher schon gearbeitet haben, sowie für die Teilnehmenden.
  • Dagegen werden ab Januar 2025 keine Kursniveaus mehr außer B2 finanziert und dürfen daher auch nicht angeboten werden – dies ist sicher eine für die betroffenen Kolleg:innen sowie Teilnehmenden schlechte und bedrohliche Nachricht.

Unklar ist (uns) noch, ob die BSK A2, B1, C1 und C2 nur vorübergehend oder dauerhaft gestrichen werden. In jedem Falle sollten die betroffenen Kolleg:innen sich gemeinsam mit anderen und der Kursleitendenvertretung bei der Direktion und PBL dafür einsetzen, dass ihnen andere Kurse als Ersatz angeboten werden.