Protestbrief an die Senatsverwaltungen über die Honorarhöhe bei Selbstvertretung nach Krankheit

Von | 14. März 2022

Die Senatsverwaltung für Bildung hat uns ihre neue Rechtsauffassung über die Honorarhöhe bei Selbstvertretung nach Krankheit mitgeteilt. Diese Position bedeutet einen groben Einschnitt in bisherige Rechte und eine (Teil)Aufkündigung unserer letztjährigen Vereinbarung zur Verbesserung der sozialen Situation der Dozent:innen. Hier findet ihr den gemeinsamen Protestbrief der Berliner VHS-Dozent:innenvertretung und von ver.di an die Verhandlungsspitzen der beiden Senatsverwaltungen (Bildung und Finanzen).