100 % für Kurs-Nachholen nach Krankheit

Von | 14. Juni 2022

Dozent*innen, die aufgrund von Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt ihre Kurse nachholen, erhalten wieder die Honorarausfallzahlung im Krankheitsfall (80% des Honorars ab dem 4. Krankheitstags). Die nachgeholten Tage werden regulär zu 100% honoriert. Das ist jetzt klargestellt. Das vorherige anderslautende Schreiben vom 1.3.22 wird von der Senatsverwaltung für Bildung zurückgenommen.

Unser Brief als Berliner VHS-Dozvertretung mit ver.di an die Senatsverwaltung und anschließend der engagierte Einsatz von André Pollmann (ver.di) im Hintergrund hatten Erfolgt, wie es im Schreiben von Herrn Duveneck, Abteilungsleiter für Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens zu lesen ist. Herr Duveneck war auch ein wichtiger Verhandlungspartner mit ver.di und der Berliner VHS-Dozvertretung für die Verbesserungen in den geplanten VHS-Ausführungsvorschriften. Wir haben ihn als fair und zuverlässig kennengelernt.