Noch keine Neuregelung nach Herrenberg-Urteil

Von | 11. November 2025

Im Laufe des Jahres 2026 werden die Weichen für unsere Arbeitsbedingungen für die nächsten Jahre gestellt. Wir sollten unseren Forderungen mehr Nachdruck verleihen. Hier sind einige Informationen:

  1. Update Neuregelung nach Herrenberg-Urteil:

Alle in der Erwachsenbildung involvierten und vom Herrenberg-Urteil betroffenen Akteure warten zurzeit auf ein Gesetz, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet werden soll. Alle großen Verbände auf Seiten der Arbeit-/bzw. Auftraggeber, unter anderen auch der Deutsche Volkshochschulverband (DVV), drängen darauf, dass das Prinzip „Freiberuflichkeit“ für verschiedene Berufsgruppen möglichst weitgehend erhalten wird. Das Gesetz wird die Lehrkräfte aller Bereiche der Erwachsenenbildung betreffen, die bislang freiberuflich arbeiten.

Manche Volkshochschulen leiten richtigerweise aus dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 ab, dass viele vermeintlich selbstständige Lehrkräfte in Wirklichkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Laut dem Direktor der VHS Essen betreffe das besonders die vom BAMF finanzierten Integrations- und Berufssprachkurse. Mit Rückendeckung der Stadt Essen hat sich die VHS Essen dafür entschieden, allen Honorarlehrkräften in BAMF-Kursen eine Festanstellung nach TVöD anzubieten.

Die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung begrüßt das Vorgehen der VHS Essen und ist  der Auffassung, dass ein Gericht nur zu dem Schluss kommen kann, die Beschäftigungsverhältnisse insbesondere in den vom BAMF finanzieren Kursen als abhängige Beschäftigung einzustufen.

Zum Nachlesen / Nachhören:

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/gute-arbeit-in-der-weiterbildung-ist-moeglich

https://wb-web.de/aktuelles/33-podcast-online-eine-praxisantwort-auf-das-herrenberg-urteil.html

2. Beim Treffen der Berliner VHS-Dozent:innenvertretung  mit Staatssekretär Dr. Kühne und Mitarbeitenden der Bildungsverwaltung am 22. September 2025 wurde uns mitgeteilt, dass Berlin den direkten Weg, für den sich Essen entschieden hat, nicht gehen wird. In Berlin werde es nur dann zu Festanstellungen kommen, wenn dies durch das vom BMAS erlassene Gesetz zwingend erforderlich wird. Zum jetzigen Zeitpunkt würden Pläne zur Einführung des Drei-Säulen-Konzepts nicht vorangetrieben.

Staatssekretär Dr. Kühne ist der Berliner VHS-Dozent:innenvertretung  gegenüber zugewandt und hat ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Dennoch ist beim Treffen der Eindruck entstanden, dass die Forderungen nach mehr sozialer Absicherung für Berliner VHS Lehrkräfte mit Verweis auf das neue Gesetz weiterhin ins Leere laufen.