Arbeitsgericht weist die Klage unserer Kollegin Inez ab
Das Arbeitsgericht hat auch in der zweiten Instanz die Klage unserer Kollegin Inez* abgewiesen und festgestellt, dass VHS-Dozent*innen mit ihrer abgestimmten Kursplanung keinerlei vertragliche Bindungen eingehen, selbst klare mündliche, gar per E-Mail getroffene Vereinbarungen oder auch die (früher übliche) namentliche Nennung im VHS-Programm können der im öffentlichen Dienst gebotenen „Schriftform“ nicht genügen. Daher muss jetzt… Weiterlesen »
