Status als Selbstständige der Lehrkräfte an der VHS in Frage gestellt

Von | 30. März 2024

Gerade kommt Bewegung in den Status der arbeitsähnlichen Dozent:innen als Selbstständige an der VHS. Grund dafür ist das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.6. 2022 über die Klage einer Musikschullehrerin auf Festanstellung. In dem Urteil werden die Kriterien für abhängige und selbstständige Beschäftigung neu gewichtet. Ausschlaggebend sind nun die Eingliederung in den Betriebsablauf und die unternehmerische Freiheit (z.B. freie Entscheidung über Ort und Zeit der Tätigkeit, die Möglichkeit Kunden zu werben und andere Personen den Auftrag ausführen zu lassen).

Hier der Link zu dem Urteil: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_06_28_B_12_R_03_20_R.html

Das alles können wir Dozent:innen nicht.

Inzwischen befasst sich auch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung mit dem Urteil: Sie hat vor, künftig eine abhängige Beschäftigung auch bei VHS-Dozent:innen festzustellen. Dazu wird den Volkshochschulen aber eine Anhörung zu dem jeweiligen Einzelfall eingeräumt.

Die Volkshochschulen, Bezirksämter und der Berliner Senat sind jedoch sehr verunsichert: Im Haushalt 2024/25 des Berliner Senats sind schon Gelder für Gutachten zur Klärung der Frage vorgesehen, in welcher Form eine Festanstellung von VHS-Dozent:innen und Musikschullehrer:innen organisiert werden kann. Der Senat empfiehlt nun den Bezirken, „auf eine persönliche Haftung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Honorarverträge für die Einrichtungen unterschreiben, zu verzichten.“ Hier der Link zur Presseerklärung des Senats: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1428972.php

Die Berliner VHS-Dozent:innen-Vertretung beschäftigt sich mit dieser neuen Situation. Zurzeit ist noch vieles unklar. Die Berliner VHS-Dozent:innen-Vertretung will auf jeden Fall in diesen Prozess einbezogen werden und bleiben zusammen mit ver.di am Ball, u. a. mit Politiker:innengesprächen.