100 % für Kurs-Nachholen nach Krankheit
Dozent*innen, die aufgrund von Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt ihre Kurse nachholen, erhalten wieder die Honorarausfallzahlung im Krankheitsfall (80% des Honorars ab dem 4. Krankheitstags). Die nachgeholten Tage werden regulär zu 100% honoriert. Das ist jetzt klargestellt. Das vorherige anderslautende Schreiben vom 1.3.22 wird von der Senatsverwaltung für Bildung zurückgenommen. Unser Brief als Berliner VHS-Dozvertretung… Weiterlesen »
