Urlaubsregelung

Von | 14. November 2023

Die Berliner VHS haben gemeinsam eine neue Urlaubsregelung beschlossen, die ab dem 1.1. 2024 gelten wird: „ab dem nächsten Jahr wird es Veränderungen geben, wie die Berliner Volkshochschulen zukünftig mit dem Urlaub von arbeitnehmerähnlichen Kursleitungen umgehen. Ziel ist es, zusätzlich zur bereits bestehenden Zahlung von Urlaubsentgelten, auch die tatsächlichen Urlaubszeiten entsprechend des Bundesurlaubsgesetzes sicherzustellen; Kern ist die Feststellung, dass, wer Urlaubsentgelt bezieht, auch Urlaubstage nehmen muss.“

Der Urlaub von arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden ist, wie bisher, geregelt in der AV Honorare VHS, § 10 Absätze 2 und 3. 

Im Grundsatz bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass die Volkshochschulen arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden ein Urlaubsentgelt in Höhe von 10% des vereinbarten Honorars (12,5% bei Schwerbehinderung) direkt mit diesem auszahlen. 

Neu ist, dass die Berliner Volkshochschulen berlinweit ab dem 01.01.2024 einheitlich Tage zur Inanspruchnahme von Urlaub (TlvU) festlegen. Damit ist die Inanspruchnahme der gesetzlichen Urlaubstage sichergestellt, sie können,,automatisch“ in diesen Tagen genommen werden. Denn es stehen immer mindestens so viele Tage ohne vertragliche Verpflichtungen zur Verfügung, die dem maximalen Urlaubsanspruch von 23 Tagen pro Jahr entsprechen. 

Diese Tage zur Inanspruchnahme von Urlaub sind berlinweit an den Berliner Volkshochschulen einheitlich. 

Für die Festlegung der TIVU haben sich die Berliner Volkshochschulen gemeinsam mit dem zuständigen Fachreferat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf einen jährlich wiederholenden Rhythmus verständigt, der allen die Planung vereinfacht: 

Osterferien (4 Tage): Woche 1 in den Schulferien im Land Berlin

Sommerferien (10 Tage): Woche 4 und Woche 5 der Schulferien im Land Berlin

Herbstferien (5 Tage): Woche 1 in den Schulferien im Land Berlin

Weihnachtsferien (5 Tage): Die letzten 5 Arbeitstage im Jahr 

Für das kommende Jahr 2024 bedeutet das konkret: 

Ostern: vom 25.03. bis 28.03.2024

Sommer: vom 12.08. bis 23.08.2024

Herbst: vom 21.10. bis 25.10.2024 

Weihnachten: vom 23.12. bis 31.12.2024 

Die Berliner Volkshochschulen werden in der Regel in dieser Zeit keine Kurse mit arbeitnehmerähnlichen Kursleitungen durchführen.

Für ein individuelles Verschieben der TlvU-Tage sollen sich die Kolleg:innen an die jeweilige Volkshochschule wenden. Ein Reduzieren der Anzahl der TlvU für das gesamte Jahr ist jedoch nicht möglich.. 

Dies ist dadurch begründet, dass während des laufenden Jahres nicht sicher vorausgesagt werden kann, wie viel Urlaubsanspruch eine arbeitnehmerähnliche Kursleitung haben wird. Um Fehler auszuschließen, gehen daher die Berliner Volkshochschulen zur Sicherheit beider Seiten grundsätzlich vom höchstmöglichen Anspruch (23 Tage, 28 Tage Schwerbehinderung) aus. 

Weiter ist es selbstverständlich auch möglich, in Zeiten, in denen keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen, vollkommen unabhängig von den TlvU,  Urlaub ohne Abstimmung mit der VHS zu machen.