Am Donnerstag, 12.12.2024, hatte die Berliner VHS-Dozent:innenvertretung ein Online-Gespräch mit der Senatsbildungsverwaltung, den bezirklichen Amtsleitungen für Weiterbildung sowie den beiden Sprecher:innen der Berliner VHS-Leitungen, Frau Palicha (Mitte) und Herrn Krzewina (Neukölln). Von uns waren acht Dozent:innen anwesend.
Das Gespräch verlief in einer konstruktiven Atmosphäre. Es gab nicht viel Neues in Sachen Herrenberg-Urteil. Aber mehrfach betonten der Leiter des Referats Erwachsenenbildung und Lebenslanges Lernen, Herr Dr. Raiser, und seine Mitarbeiter:innen, dass sich die soziale Situation für Dozent:innen nach dem
Willen des Senats nicht verschlechtern soll. Auch Festanstellungen seien später vorgesehen.
Zwei Nachrichten
1. Die gute zuerst:
Ab dem 01.08.2025 erhalten Sprachdozent*innen und andere Kursleitende in der Honorargruppe 1.2 – 42,95 € pro UE – plus Zuschläge für Arbeitnehmerähnliche. (Derzeit 41 €)
Das entspricht laut Bildungsverwaltung einer Erhöhung von 4,76 Prozent. Die prozentuale Erhöhung gilt entsprechend auch für andere VHS-Honorargruppen.
Diese Erhöhung basiert auf den Tarifvereinbarungen mit den Gewerkschaften (auch ver.di) für die Angestellten des Landes Berlin für das Jahr 2024. Für VHS-Dozent*innen werden diese Abschlüsse jeweils im folgenden Jahr zum 1. August nachvollzogen.
2. Die schlechte Nachricht:
Wir werden 2024/2025 keine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Diese war ebenfalls im letzten Tarifabschluss für Angestellte vereinbart worden – für die Jahre 2023/24.
Die Begründung des Senats: Die Inflationsausgleichsprämie stehe uns als Freiberufler:innen rechtlich nach den VHS-Ausführungsvorschriften nicht zu, da sie als Einmalzahlung kein „tarifliches Entgelt“ und damit nicht „tabellenwirksam“ sei, also in den Entgeltttabellen keine folgenden Erhöhungen bewirkt. Zudem wolle der Senat aus politischen Gründen durch eine freiwillige Zahlung in der unsicheren Lage nach dem Herrenberg-Urteil „kein neues Instrument“ einführen, das uns Selbstständige näher an den Angestelltenstatus bringe. Kürzlich von den Volkshochschulen abgerufene Haushaltsmittel seien für
die Umsetzung der VHS-Ausführungsvorschriften bestimmt gewesen, aber nicht für den Inflationsausgleich für Dozent*innen.
Zur Haushaltslage
Herr Raiser sagte, die Bezirke seien von der Kürzungen im Haushalt 2025 ausgenommen. Daher sei nicht mit einer Minderung von VHS-Honorarmitteln zu rechnen. Möglicherweise seien aber die landesfinanzierten Kurse – wie Geflüchtetenkurse – von Kürzungen betroffen. Das entscheide sich am 19.12.2024.
Die Bezirksvertreter beklagten, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage einzelne Stellen in der Verwaltung, auch an der VHS, nicht besetzt werden könnten bzw. wegfielen.