Gute Nachrichten aus dem Hauptausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus

Von | 1. März 2021

copyright von Polentz

Auch der Hauptausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt das Anliegen „Mehr soziale Sicherheit für Volkshochschul-Dozent*innen“! Am 17.02.2021 hat er damit den vorherigen einstimmigen Beschluss des Bildungsausschusses bekräftigt. Der Senat hat jetzt die Aufgabe, bis Mitte April und in Teilbereichen bis Mitte Mai unsere Themen zu bearbeiten und einen Lösungsweg vorzuschlagen. 

Die Berliner VHS-Dozent*innenvertretung und ver.di setzen weiterhin auf eine Verhandlungslösung zwischen dem Senat und der Gewerkschaft ver.di für eine bessere soziale Absicherung. Es soll ein Rahmenvertrag wie in Bremen vereinbart werden, wenn auch vorerst unterhalb des Tarifvertragsniveaus. In dem Beschluss des Hauptausschusses heißt es dazu ergänzend: „Für den Fall, dass eine Rahmenvereinbarung nicht möglich ist – welche anderen Lösungsinstrumente sieht der Senat, um die unter III. genannten Vorschläge mit der Gewerkschaft umsetzen zu können?“  Die Berliner VHS-Dozent*innenvertretung und ver.di wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und uns nicht weiter auf die lange Bank schieben lassen.

Drei Themen muss der Senat jetzt aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses bearbeiten und Lösungswege vorschlagen, wie diese drei Anliegen umgesetzt werden können. 

(1)  Soziale Absicherung

Wie können zur sozialen Absicherung im Regelwerk bzw. in einer Rahmenvereinbarung für die Berliner Volkshochschulen diese Verpflichtungen aufgenommen werden: „III. (1) Vertragsgestaltung. Verträge werden so gestaltet, dass die Beauftragung von arbeitnehmerähnlichen Lehrkräften in einem unbefristeten Rahmenauftragsverhältnis stattfindet; das im Vorjahresdurchschnitt erreichte Unterrichtsvolumen ist mindestens zu erhalten.“

(2) Interessenvertretung/ Personalrat

Zuvor hatte der Senat bestritten, dass eine personalrätliche Interessenvertretung für arbeitnehmerähnliche VHS-Lehrkräfte rechtlich möglich und überhaupt zweckmäßig sei. Jetzt muss der Senat seine Argumente überprüfen und Wege aufzeigen: „IV. Inwiefern beabsichtigt der Senat, zur besseren Mitbestimmung der arbeitnehmerähnlichen VHS-Lehrkräfte einen VHS-Personalrat als gesetzliche Interessenvertretung statt der bisher rein selbstorganisierten, konsultatorischen Interessenvertretung durch VHS-Kursleitendenvertretungen vorzusehen?“ 

(3) Honorarerhöhung auf 41 € 

41 Euro pro UE für alle VHS-Lehrkräfte der Honorargruppe 1.2 (akademischer Abschluss oder vergleichbare  Qualifikation). Jetzt muss der Senat sich der Diskussion stellen und Vorschläge machen: „V. Honorarangleichung: Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Mindesthonorar für die von ihm geförderten Kurse auf 41 EUR / Unterrichtseinheit (UE) erhöht hat – welche Schritte unternimmt der Senat, um das Mindesthonorar der Berliner VHS-Lehrkräfte für derartige Kurse von derzeit 36,12 auf 41 EUR / UE anzugleichen (gleicher Lohn für gleiche Arbeit)?“ 

Weil das Parlament kein Gesetz sondern „nur“ einen Arbeitsauftrag an den Senat (als Exekutive/ Regierung) mit Berichtscharakter beschlossen hat, der jetzt von den Ausschüssen bekräftigt und erneuert wurde, hat das Parlament (die Legislative) nur indirekte Hebel, um die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Wie bereits Maja Lasic (SPD-Bildungssprecherin) an einige von euch geschrieben hat, hoffen auch wir, „dass durch … [unsere] zahlreichen Anschreiben und [das] parlamentarisches Nachsetzen ausreichend Druck entstanden ist, um den Senat zum Umdenken zu bewegen.“

Hierzu gehört der von uns öffentlich gemachte Gerichtsprozess der Kollegin „Inez Sand“, die von jetzt auf gleich per E-Mail  nach 27 Jahren als arbeitnehmerähnliche Dozentin aus einer VHS rausgeworfen wurde. Kritik von ihr war nicht erwünscht. Zum Aufbau des Drucks auf den Senat haben auch unsere öffentlichen Kundgebungen vor der VHS in Schöneberg und vor dem Roten Rathaus beigetragen, die in den Medien ihren Widerhall fanden, sowie eure zahlreichen Protestmails mit euren persönlichen Prekärsituationen.