Der Referentenentwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) ist am 3.7.2026 erschienen. Laut Bundesministerium des Innern ziele die Änderung auf eine stärkere Priorisierung bei der Kursteilnahme aufgrund knapper Haushaltsmittel ab. Die freien Plätze sollen künftig vorrangig an Personen vergeben werden, die dem Arbeitsmarkt zeitnah zur Verfügung stehen.
Das schließt zugewanderte Menschen im Asylverfahren und Geduldete von den Integrationskursen (IK) aus und widerspricht dem Menschenrecht auf Sprache. Letzteres setzt eine bedarfsgerechte Finanzierung der Integrationskurse, ohne Kontingentierung, voraus.
Der Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien, der Mitte Mai erreicht wurde, sollten den Streit über den Stopp der Integrations- und Berufsprachskurse beenden. Aber die Sparpläne des Innenministeriums verringern die Anwendung sogar dieses Kompromisses, denn sie gehen sogar weiter, als die Träger der Kurse das erwartet hatten.
Im gerade vorgelegten Haushaltsentwurf des Bundes finden sich nur noch 590 Millionen Euro für die Kurse: Die bisherige Summe von 1,1 Milliarden Euro steht nicht mehr zur Verfügung. Dagegen protestieren der Deutsche Verband VHS und der BBB-BVIB.
Zum Referentenentwurf des BMI erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.: „Wer Integration und Arbeitsmarktintegration stärken will, muss in Sprachförderung investieren. Integrationskurse sind seit Jahren ein zentrales Erfolgsinstrument der deutschen Integrationspolitik.“
